Bundesverfassungsgericht bestätigt Entschädigung fü ...

Bundesverfassungsgericht bestätigt Entschädigung für Atomkonzerne

07.12.2016 | Energienachrichten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist nach Klagen von E.ON, RWE und Vattenfall zu dem Urteil gekommen, dass den Betreibern von Kernkraftwerken durch den beschleunigten Atomausstieg Deutschlands eine "angemessene" Entschädigung zusteht. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Die damalige Bundesregierung hatte nach der im März 2011 erfolgten Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke zurückgenommen. Im Gegenzug wurde der schrittweise Atomausstieg der Bundesrepublik bis Ende 2022 besiegelt. Der Umstand, dass ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wieder entfielen, verursacht nach Auffassung der klagenden Energiekonzerne einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Für diesen könnten am Ende die Steuerzahler und Stromkunden aufkommen müssen. Nach vorläufigen Schätzungen dürften sich die Forderungen der Kläger zwischen einem hohen dreistelligen Millionenbetrag und einer Summe von bis zu einer Milliarde Euro bewegen.

Das Urteil aus Karlsruhe spricht den AKW-Betreibern noch keine direkten Entschädigungszahlungen zu. Es schafft jedoch die entscheidende Grundlage für die Unternehmen, ihre Ansprüche entweder außergerichtlich oder in gesonderten Prozessen geltend zu machen.

© 2016 StromAuskunft.de

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Stromanbieter, Kraftwerk

Ähnliche Energienachrichten