Unrechtmäßige Gaspreiserhöhung: Gericht stoppt eprimo

Unrechtmäßige Gaspreiserhöhung: Gericht stoppt eprimo

21.06.2023 | Energienachrichten

Die E.ON-Tochter eprimo darf vor dem Hintergrund der Gaspreisbremse keine überhöhten Abschläge berechnen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer entsprechenden Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zugestimmt.

Preiserhöhung statt Preisbremse

Die Energiemarke eprimo hatte Kunden im zurückliegenden Februar über das Inkrafttreten der Gaspreisbremse und eine "Anpassung" der monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Statt einer Entlastung wurden die Abschläge jedoch zum Teil um ein Vielfaches erhöht. Nach Auffassung von Verbraucherschützern war diese Erhöhung in keinster Weise nachvollziehbar und rechtswidrig.

"Statt die Abschläge mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse zu senken, hat sie eprimo willkürlich auf horrende Beträge angehoben und damit viele Kundinnen und Kunden geschockt", kommentiert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. "Es ist wichtig, dass die Gerichte solchen Praktiken schnell einen Riegel vorschieben, damit das gesetzliche Ziel einer Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von einzelnen Anbietern ins Gegenteil verkehrt wird."

Einstweilige Verfügung gegen eprimo

Das Gericht gab dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eprimo in allen Punkten statt. Die Erhöhung der Abschlagszahlungen verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, das eine am Verbrauch orientierte Berechnung der Abschläge verlange. Eine solche Berechnung müsse in den vorliegenden Fällen zu einer Reduzierung, nicht aber zu einer Erhöhung der Kosten führen.

Zudem habe der Energieversorger seine Kunden unzureichend über die Entlastungen im Zuge der Gaspreisbremse informiert. Die Abschlagserhöhungen seien schlichtweg nicht nachvollziehbar, urteilte das Gericht und erklärte eprimos Preisankündigungen aus dem Februar 2023 für ungültig.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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