Stromanbieter dürfen Kundendaten nicht grundlos an die Schufa weitergeben

Stromanbieter dürfen Kundendaten nicht grundlos an die Schufa weitergeben

02.08.2023 | Energienachrichten

Stromanbieter dürfen personenbezogene Daten ihrer Kunden nicht anlasslos an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte zuvor geklagt.

Eprimo verstößt gegen Datenschutz

"Verbraucher und Verbraucherinnen, die sich vertragsgemäß verhalten, müssen es nicht hinnehmen, dass die im Rahmen ihres Stromvertrags erhobenen Daten ohne Anlass an Auskunfteien wie die Schufa weitergeleitet werden", erklärt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. Diese Informationen könnten für Betroffene unter Umständen zu Nachteilen bei künftigen Vertragsschlüssen führen.

Anlass des Rechtsstreits war eine Vertragsklausel des Strom- und Gasanbieters Eprimo. Diese berechtigte das Unternehmen, sowohl eine Bonitätsauskunft über Kunden einzuholen als auch nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die Schufa zu übermitteln. Die Klausel war jedoch so formuliert, dass Eprimo Auskunfteien auch Kundendaten bereitstellen durfte, selbst wenn kein Grund zur Beanstandung vorlag.

Klausel ermöglicht Vorratsdatensammlung

Das Landgericht Frankfurt am Main führte aus, dass durch eine anlasslose Datenweitergabe die Gefahr bestehe, dass Auskunfteien umfassende Kundenprofile erstellen würden. Die Klausel im Fall Eprimo sei so weit gefasst, dass sie dem Prinzip der "Vorratsdatensammlung" entspreche. Unter anderem könnten Versorger über Auskunfteien wie die Schufa in der Folge Verbrauchsstände und Vertragslaufzeiten von Haushalten abfragen.

Das könne für Verbraucher negative Folgen haben: Erfahre ein Stromanbieter von der Schufa beispielsweise, dass ein Kunde bei Strom-, Gas- oder anderen Dienstleistungsverträgen regelmäßig den Anbieter wechselt, könne er von einem Vertragsabschluss absehen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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