Bundesverfassungsgericht verschiebt Heizungsgesetz

Bundesverfassungsgericht verschiebt Heizungsgesetz

06.07.2023 | Energienachrichten

Verbraucher in Deutschland bleiben beim Thema Wärmewende vorerst weiter im Unklaren. Kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum umstrittenen Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben gestoppt. Die Richter entsprachen einem Eilantrag der Opposition.

Kein Beschluss vor der Sommerpause

Der monatelang in der Regierungskoalition verhandelte Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, dass neu installierte Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auf Druck der Öffentlichkeit und wegen unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Koalition wurden die Vorgaben zuletzt mehrfach aufgeweicht und sollten noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Verfassungsrichter stoppen Abstimmung

Die für Freitagmorgen geplante abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag darf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der laufenden Sitzungswoche jedoch nicht stattfinden. Die Richter äußerten Zweifel, dass die Rechte der Abgeordneten im betreffenden Verfahren ausreichend gewahrt wurden.

Hintergrund ist ein Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der darauf hinweist, dass der Entwurf zum Heizungsgesetz den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vor Abstimmung schriftlich vorlag. Heilmann sieht seine Rechte als Abgeordneter dadurch verletzt.

Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich das Parlament zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die in der kommenden Woche beginnt. Oder der Beschluss wird mindestens auf September vertagt, wenn der Bundestag wieder regulär zusammenkommt.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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