Telefonakquise: enercity erwirkt Unterlassung gegen eprimo

Telefonakquise: enercity erwirkt Unterlassung gegen eprimo

12.09.2016 | Energienachrichten

Die Stadtwerke Hannover haben mit ihrer Strommarke enercity im Streit um unlautere Werbeanrufe seitens der RWE-Discounttochter eprimo eine Unterlassungserklärung erwirkt. Mitarbeiter von eprimo hatten Kunden des Hannoveraner Grundversorgers ohne deren ausdrückliches Einverständnis angerufen und auf diesem Weg für einen Stromanbieterwechsel geworben.

Laut Gesetzeslage brauchen Unternehmen, die Kunden per Telefonakquise gewinnen wollen, zwingend eine vorherige Einverständniserklärung der betreffenden Adressaten. Liegt diese nicht vor, ist ein werblicher Anruf untersagt. In der Praxis wird diese Regelung jedoch oftmals ignoriert, da das Einholen des Kundeneinverständnisses aufwendig und teuer ist.

Gegen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte "Cold Calls", können sich nicht nur betroffene Verbraucher - beispeilsweise durch Einfordern einer Unterlassungserklärung - wehren, sondern auch direkt oder indirekt geschädigte Wettbewerber. Wie im Fall von enercity: Das Landgericht Hannover gab der Stadtwerke-Marke recht. Die RWE-Tochter eprimo muss unerwünschte Werbeanrufe einstellen und diesbezüglich eine entsprechende Erklärung abgeben.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

enercity hannover

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