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Dubiose Energieverträge - Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche am Telefon

Dubiose Energieverträge - Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche am Telefon

06.02.2023 | Energienachrichten

Um Verbraucher in Zeiten der Energiekrise zum Strom- oder Gasanbieterwechsel zu bewegen, greifen dubiose Unternehmen zu unerlaubten Mitteln: Sie locken am Telefon unter falschem Namen mit vermeintlich günstigen Tarifen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt aktuell vor dieser Masche.

Teure Strom- und Gasangebote unter falschem Namen

Was am Ende bleibe, seien meist Energieverträge mit ungünstigen Konditionen, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Erst hinterher kommt das böse Erwachen. Wenn etwa in der schriftlichen Liefer- oder Vertragsbestätigung ein wesentlich höherer Arbeitspreis oder Abschlag angegeben wird als am Telefon versprochen."

Die Verbraucherzentrale berichtet von zahlreichen Beschwerdefällen, in denen sich die Anrufer beispielsweise als Bundesnetzagentur, Energiezentrale Berlin oder als örtlicher Versorger ausgegeben haben. "Dass hinter solchen Anrufen fremde Anbieter stecken, die eine falsche Identität vortäuschen, ist für Betroffene nicht leicht zu durchschauen", so Zietlow-Zahl. "Denn dem Anrufer liegen meist umfassende persönliche Informationen über die Betroffenen vor, die er während des Gesprächs geschickt einsetzt." So seien unter anderem Zählernummer, Name und Anschrift bekannt. Konnte so ein erster vertrauensvoller Eindruck erweckt werden, bewirbt der Anrufer einen besonders günstigen Strom- oder Gastarif und versendet die Vertragsdetails per SMS. "Im Glauben, einen guten Vertrag abzuschließen, beantworten viele direkt diese SMS und bestätigen damit den Vertragsabschluss", berichtet Zietlow-Zahl aus der Praxis.

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind rechtswidrig

Der Experte stellt klar: "Ohne eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung sind Werbeanrufe verboten." Auch Verbraucher unter falschen Preisangaben in neue Verträge zu locken oder das Schriftformerfordernis für Energielieferverträge zu umgehen, sei rechtswidrig. "Nichtsdestotrotz können die Verträge gültig sein, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigen. Betroffene haben dann nur noch die Möglichkeit, diesen schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen", so Zietlow-Zahl.

Das raten Verbraucherschützer

  • Wer einen Werbeanruf erhält, sollte generell keine persönlichen Daten nennen. Weder Informationen zum aktuellen Vertrag noch die Zählernummer oder Bankdaten.
  • Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Nie sofort unterschreiben, auch keine Vertragsbestätigung per SMS oder E-Mail tätigen.
  • Bei seriösen Strom- und Gasanbietern haben Kunden immer ausreichend Zeit, sich die Vertragsbedingungen in Ruhe ansehen zu können.
  • Im Zweifelsfall einfach auflegen - schließich sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung verboten.

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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