Unerlaubte Telefonwerbung: Rekord-Bußgelder gegen Energieversorger

Unerlaubte Telefonwerbung: Rekord-Bußgelder gegen Energieversorger

23.01.2024 | Energienachrichten

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von über 1,4 Millionen Euro verhängt - ein neuer Rekordwert. Der Großteil der Strafzahlungen entfiel auf die Energiebranche.

Tausende Verfahren gegen Strom- und Gasanbieter

"Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste", so Klaus Müller, Präsident der Behörde. Zwar seien die gesunkenen Beschwerdezahlen im Vergleich zum Vorjahr ein Lichtblick, insgesamt bleibe die Quote mit fast 35.000 Eingängen aber nach wie vor sehr hoch.

Grund für den Bußgeldrekord 2023 seien die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. deren Beauftragte vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten, berichtet die Netzagentur. Überwiegend wurden die Verfahren, wie schon in den vergangenen Jahren, gegen Energieanbieter sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. So verhängte die Bundesnetzagentur allein in vier dieser Fälle Bußgelder von jeweils knapp 300.000 Euro.

Verbrauchertäuschung und schwere Belästigungen

In den mit besonders hohen Bußgeldern geahndeten Fällen sei eine enorme Anzahl von Verbrauchern geschädigt worden, teilt die Netzagentur mit. Zudem habe man den eigentlichen Anrufgrund vielfach verschleiert und sich fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal ausgegeben. So hätten die Anrufer das Vertrauen der Betroffenen gewonnen und diese zur Preisgabe persönlicher Daten bewegt.

Von den in 2023 knapp 35.000 eingegangenen Verbraucherbeschwerden über unerlaubte Werbeanrufe entfielen rund 5.600 auf Unternehmen der Energiebranche.

"Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar", berichtet die Bundesnetzagentur. Besonders auffällige Unternehmen "bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden."

Verbraucherschutz bei unzulässiger Telefonwerbung

Generell gilt: Telefonanrufe zu Werbezwecken, in die Betroffene zuvor nicht ausdrücklich eingewilligt haben, sind unzulässig. Auch ein rein telefonischer Vertragsschluss, beispielsweise über einen Strom- oder Gastarif, ist nicht rechtsgültig, sondern muss nachträglich schriftlich bestätigt werden.

Verbraucher, die dennoch Erfahrungen mit solchen Verstößen machen, können und sollten sich an die Bundesnetzagentur wenden. Unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde nimmt die Behörde entsprechende Hinweise entgegen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

urteil

Ähnliche Energienachrichten