Verbraucherzentrale warnt vor unzulässiger Telefonwerbung

Verbraucherzentrale warnt vor unzulässiger Telefonwerbung durch Stromanbieter

04.02.2021 | Energienachrichten

Unerwünschte Telefonwerbung ohne die vorherige Einwilligung von Kunden ist seit Jahren gesetzlich untersagt. Immer wieder melden Verbraucherzentralen jedoch Fälle, in denen sich insbesondere Stromanbieter nicht an das Verbot halten.

Irreführende Werbestrategie von primastrom

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet aktuell von einer besonders "kreativen" Vorgehensweise eines Stromanbieters, der das Verbot unerwünschter Telefonwerbung zu umgehen versucht: So wolle die Berliner primastrom GmbH potenzielle Neukunden mit einem Schreiben derzeit dazu bringen, den Energieversorger von sich aus anzurufen. "Bitte dringend zurückrufen. Es geht um lhre aktuelle Stromversorgung in lhrem Haushalt", heißt es in dem Schreiben, das der Verbraucherzentrale vorliegt. Sie bewertet das Vorgehen als irreführend und rät Stromkunden, entsprechende Schreiben zu ignorieren und Verträge grundsätzlich nicht am Telefon abzuschließen.

Stromanbieter greift zu "dreisten Tricks"

"Das Beispiel zeigt, zu welchen Tricks manche Anbieter greifen, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen", erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Es ist schon dreist, Verbrauchern auf diese Weise vorzutäuschen, sie müssten aktiv werden - um sie am Ende zu einem Vertragswechsel zu überreden. Empfänger sollten das Schreiben einfach ignorieren und der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen."

Ungewollte Stromverträge: Das sollten Verbraucher tun

Verbraucher, die auf einen Werbeanruf eingegangen sind und unter Umständen sogar einen Stromverträg am Telefon abgeschlossen haben, sollten im Zweifelsfall schnell handeln, denn: "Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist", sagt die Rechtsexpertin. Betroffenen empfiehlt sie, schriftlich zu widersprechen und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Besonders ärgerlich: Nach bisheriger Regelung müssen Verbraucher auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsabschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Inhalte getäuscht wurden. Um Kunden vor ungewollten Verträgen zu schützen, fordern Verbraucherschützer eine nachträgliche schriftliche Bestätigungspflicht, wie sie unter anderem für Gewinnspiele gilt.

Tipp: Wir zeichnen faire und seriöse Stromanbieter mit unserem Gütesiegel "Deutschlands beste Stromanbieter" aus.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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