Unerlaubte Telefonwerbung für Strom- und Gastarife

Unerlaubte Telefonwerbung für Strom- und Gastarife

23.01.2023 | Energienachrichten

Fälle von unerlaubter Telefonwerbung haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Häufig werden Verbrauchern Strom- und Gaslieferverträge im Rahmen unerwünschter Anrufe untergeschoben.

65.000 Verbraucherbeschwerden über Werbeanrufe

Die Bundesnetzagentur erreichten im vergangenen Jahr knapp 65.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Das sei zwar ein spürbarer Rückgang gegenüber dem Vorjahr, gleichwohl handele es sich um den zweithöchsten Beschwerdewert, den die Netzagentur je dokumentiert habe, teilt die Behörde mit.

Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wurde. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Tarif ausrechnen und direkt abschließen zu können. Häufig gaben sich die Anrufenden fälschlich als derzeitiger Energieversorger aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

"Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch", sagt Netzagentur-Chef Klaus Müller. "Wir werden uns daher weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen."

Bußgelder in Millionenhöhe

Die Bundesnetzagentur hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie bündelte die Ermittlungen in neun Großverfahren. Mit jedem dieser Verfahren wurden bis zu 3.000 Beschwerden verfolgt und hohe Bußgelder verhängt. So setzte die Behörde im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von fast 1,2 Millionen Euro fest - allein wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen.

Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht ausdrücklich eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Netzagentur melden. Die Behörde stellt dafür auf ihren Internetseiten ein entsprechendes Online-Formular bereit.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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