EnEV 2014: Countdown für alte Heizungen

EnEV 2014: Countdown für alte Heizungen

22.04.2014 | Energienachrichten

Am 1. Mai 2014 tritt die von der Bundesregierung neu geregelte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Selbige schreibt vor, dass Heizungen ab einem bestimmten Alter bereits bis zum kommenden Jahr ausgetauscht werden müssen. "Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Außerdem wurde festgelegt, dass alle nach 1985 eingebauten Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen, wenn sie 30 Jahre alt werden", fasst Thomas Landmann vom Energieversorger Primagas zusammen.

Allerdings gelten bestimmte Ausnahmen, wie der Experte weiß: "Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel sind von der neuen Austauschpflicht ausgenommen. Wenn der Kesseltyp nicht bekannt sein sollte, würde ich empfehlen, sich zur Klärung an einen Heizungsbauer zu wenden." Dieser könne zudem klären, welches neue Heizsystem zu welchen Kosten in Frage komme.

Ein aktueller Überblick, so Thomas Landmann, finde sich bei der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE). Selbige habe insgesamt 24 verschiedene Heizungssysteme im Hinblick auf Anschaffungspreis und Jahresverbrauch verglichen. Die umfangreiche Kostenanalyse findet sich im Internet unter www.asue.de. Ausführliche Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung hat die Deutsche Energie-Agentur unter www.dena.de online gestellt.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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