Neues Gebäudeenergiegesetz wird konkreter

Neues Gebäudeenergiegesetz wird konkreter

06.02.2017 | Energienachrichten

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) - haben das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Noch im Februar soll der Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden.

Das neue Gesetz soll das Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude vereinfachen und einen anspruchsvolleren Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festlegen. Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) bewertet den Gesetzentwurf weitestgehend positiv. Er berücksichtige die wichtigsten energie- und klimapolitischen Grundsätze: eine technologieoffene Ausgestaltung, eine weitgehende Freiwilligkeit bei Sanierungsentscheidungen, eine Fokussierung auf wirksamen Klimaschutz sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.

"Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Energieeinsparrecht für Gebäude in einem Regelwerk zusammengeführt. Wir begrüßen, dass die Rechtsgrundlage damit einfacher und übersichtlicher wird. Bauherren, Handwerker, Planer, Behörden und Industrie profitieren von der besseren Verständlichkeit", sagt Andreas Kuhlmann in seiner Funktion als Sprecher der geea. "Allerdings hätte der Entwurf sicherlich noch schlanker und einfacher werden können."

Anlass der Neuregelung ist die Forderung der EU nach einem Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten. Dieser Standard soll nun für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 liegen. Der entsprechende Standard für private Neubauten soll zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Die geea bezeichnet es als bedauerlich, dass die Bundesregierung das neue Gesetz nicht genutzt habe, um für einen aussagekräftigen Gebäudeenergieausweis zu sorgen und nur noch Energiebedarfsausweise zuzulassen. "Das Thema bleibt auf der Agenda. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen - im Sinne des Klimaschutzes, aber auch im Sinne einer verlässlichen Information für Immobilienbesitzer und Mieter", so Kuhlmann.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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