Energieeinsparverordnung 2014: Die wichtigsten Änderungen.

Energieeinsparverordnung 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

26.11.2013 | Energienachrichten

Im Oktober dieses Jahres hat die Bundesregierung die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) endgültig verabschiedet. Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Mai 2014 in Kraft treten und vor allem für Neubauten höhere energetische Standards als bislang festschreiben. Aber auch Eigentümer älterer Gebäude müssen einige Neuregelungen beachten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Neubauten

Ab 1. Januar 2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz, auch Jahres-Primärenergiebedarf genannt, wird um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die dafür maßgeblichen Richtwerte sollen bis Ende 2018 bekanntgegeben werden.

Altbauten

Insgesamt hat der Gesetzgeber von wesentlichen Verschärfungen beim Gebäudebestand abgesehen. Eigentümer von Bestandsbauten müssen dennoch einige neue Vorgaben beachten:

1. Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Die EnEV 2014 sieht bei dieser Regelung jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen vor, über die sich betroffene Hauseigentümer näher informieren sollten.

2. Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht.

3. Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Sie werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala hier von A+ bis H. Diese Zuordnung gilt allerdings nur für neu ausgestellte Ausweise, bereits vorliegende Dokumente ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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