Bundestag stärkt Energiegenossenschaften

Bundestag stärkt Energiegenossenschaften

21.05.2013 | Energienachrichten

Auf Drängen der Ökostrombranche, unter anderem der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy, hat der Deutsche Bundestag entscheidende Änderungen im neuen Kapitalanlagen-Gesetz verankert, welches dem Anlegerschutz dienen soll. Anders als von der Bundesregierung ursprünglich geplant, wurden Energiegenossenschaften diesbezüglich von hohen Auflagen befreit.

Die neuen Regeln erlauben eine einfache Registrierung der Genossenschaften bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht in Bonn. Zudem entfallen die Verpflichtungen, mehr als nur eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien zu betreiben, mindestens 40 Prozent Eigenkapital beizusteuern und ausschließlich Anleger aufzunehmen, die mehr als 20.000 Euro in die Genossenschaft investieren.

Janne Andresen, Referentin für Energiepolitik bei Greenpeace Energy, freut sich über die Entscheidung: "Die finanzielle Beteiligung von Privatleuten an der Energiewende ist so weiter möglich." Dies gelte sogar für zweistufige Konstruktionen, wenn etwa ein Stadtwerk an der Finanzierung eines Bürgerwindparks beteiligt sei.

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen gehen unter anderem auf Vorschläge zurück, die Greenpeace Energy Anfang des Jahres an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und alle Abgeordneten des deutschen Bundestages geschickt hatte. Der Finanzausschuss empfahl daraufhin dem Deutschen Bundestag, kleine und regionale Energieprojekte in Form von Genossenschaften als risikoarm einzustufen und sie auf diese Weise vor starker bürokratischer Regulierung zu bewahren. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen.

Allein in den vergangenen drei Jahren sind 500 Energiegenossenschaften in Deutschland entstanden. Etwa 80.000 Bürger haben bislang geschätzte 800 Millionen in genossenschaftliche Energieprojekte investiert.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Greenpeace Energy

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