AKW-Laufzeiten: Umwelthilfe verklagt Justizministerin

AKW-Laufzeiten: Umwelthilfe verklagt Justizministerin

04.03.2011 | Energienachrichten

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Grund ist die anhaltende Weigerung des Bundesjustizministeriums, der Umweltorganisation Einsicht in interne Vermerke und sonstige Schriftstücke zu gewähren, die sich mit der Frage beschäftigen, was unter einer "moderaten Laufzeitverlängerung" zu verstehen ist. Die Klage der DUH stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetzes, IFG.

In der Auseinandersetzung geht es um den Entscheidungsprozess der Bundesregierung zur Laufzeitverlängerung der deutschen Reaktoren. Laut Medienberichten hatte sich das Justizministerium Mitte August letzten Jahres auf maximal zwei Jahre und vier Monate als "moderate" und damit nicht im Bundesrat zustimmungspflichtige Laufzeitverlängerung festgelegt. Zwei Wochen später jedoch stimmte die Ministerin der nun geltenden Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zu - und damit einer sechsmal längeren Frist als ursprünglich angesetzt. "Welche juristischen Gründe Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu diesem spektakulären Kurswechsel veranlasst haben, ist bis heute weder von ihr selbst noch von sonst jemandem aus dem Justizministerium öffentlich erläutert worden", so Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Gerade mit Blick auf die bevorstehende Auseinandersetzung über die Laufzeitverlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht sind aber die juristischen Argumente der Verfassungsministerin für ihren Positionswechsel von nicht zu unterschätzender Bedeutung."

In der Öffentlichkeit hatte es Spekulationen gegeben, dass Leutheusser-Schnarrenberger, die nicht als überzeugte Anhängerin der Laufzeitverlängerung gilt, von ihrem Parteivorsitzenden Guido Westerwelle unter Druck gesetzt worden sein könnte. Das Bundesjustizministerium verweigert die Akteneinsicht mit der Begründung, dass diese die "Funktionsfähigkeit der Bundesregierung" gefährde, weil damit der sogenannte "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berührt würde. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so die DUH, würden derartig pauschale Behauptungen jedoch keinesfalls für eine Ablehnung ausreichen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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