Glühlampenverbot: Stufe 2 ab September

Glühlampenverbot: Stufe 2 ab September

09.08.2010 | Energienachrichten

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs in Kraft. Damit werden haushaltsübliche 75-Watt-Glühlampen vom Markt verschwinden. Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will.

Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen zum Beispiel die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit sowie der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt, sind zudem bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten. Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist allerdings nach wie vor das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt demnach die beste Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht nur Klasse E.

In einem wichtigen Punkt muss sich der Verbraucher umgewöhnen. Das Maß für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, umso heller ist sie. Hier ist ein sorgfältiger Vergleich ratsam. Beispielsweise muss eine 11-Watt-Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Bessere Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch hingegen bis zu 700 Lumen, sie sind also deutlich lichtstärker und effizienter.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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