EU-weites Halogenlampenverbot gilt ab September 2018

EU-weites Halogenlampenverbot gilt ab September 2018

26.07.2018 | Energienachrichten

Seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge einer EU-weiten Verordnung schrittweise vom Markt. Für Hersteller, Händler und Verbraucher steht zum 1. September dieses Jahres ein neuer Einschnitt an - denn dann tritt die nächste Stufe des Halogenlampenverbots in Kraft.

Das Verbot umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen Halogenglühlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen. Diese Leuchten dürfen in Deutschland und EU-weit ab September nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Verbraucher werden die Auswirkungen des Verbots allerdings erst mit Verzögerung spüren, nämlich dann, wenn die Restbestände bei den Händlern zur Neige gehen. Insofern bleibt ausreichend Zeit, um die heimische Beleuchtung auf moderne und energieeffiziente Leuchtmittel umzustellen, beispielsweise auf LED.

Eine vom Leuchtmittel-Hersteller LEDVANCE beauftragte internationale Konsumentenstudie hat bei Verbrauchern signifikante Wissenslücken zum bevorstehenden Halogenlampenverbot nachgewiesen: So ist mehr als jedem zweiten Bundesbürger bislang nicht bekannt, dass die Regelung ab September in Kraft tritt.

© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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