Der Onlinehändler Amazon bietet Verbrauchern in Deutschland keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen an. Dies haben Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben, die als Konsequenz vor Gericht geht.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Handelsunternehmen, auch Onlinehändler wie Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten, wozu auch Energiesparlampen und LED-Leuchten gehören. Die DUH stellte fest, dass Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers ausgeschlossen sei.
Weil Amazon sich auf Anfrage weigerte, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, in Zukunft eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am vergangenen Freitag Klage beim Landgericht München ein.
Laut Recherchen der DUH lassen neben Amazon auch weitere Onlinehändler - unter anderem Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon und Globus Baumarkt - ordnungsgemäße Rückgabemöglichkeiten für Altlampen vermissen. Auch gegen diese Unternehmen will man entsprechende Rechtsverfahren einleiten.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz