Energiegeld für Studierende: Frist läuft ab

Energiegeld für Studierende: Frist läuft ab

05.09.2023 | Energienachrichten

Studierende und Fachschüler können vom Bund eine einmalige Pauschale von 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten erhalten. Kurz vor Ablauf der Frist haben jedoch erst drei Viertel der Berechtigten einen Antrag gestellt.

800.000 ausgebliebene Anträge

Zum 30. September endet die Antragsfrist zum Energiegeld für Studierende und Fachschüler. Erstaunlich viele Antragsberechtigte haben die Pauschale allerdings noch nicht abgerufen. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung aktuell mitteilt, liegt die Zahl der eingereichten Anträge bislang bei knapp 77 Prozent der Berechtigten. Ein knappes Viertel würde nach derzeitigem Stand also leer ausgehen.

Die Bundesregierung geht von mehr als 3,5 Millionen Studierenden aus, denen die Leistung zusteht. Etwa 800.000 Anträge dürften demnach noch nicht eingereicht worden sein.

Antragstellung bis 30. September über Online-Plattform

Worin genau die Ursachen für die zahlreichen bisher ausgebliebenen Anträge liegen, ist unklar. Unter Umständen benötigt ein Teil der Antragsberechtigten die finanzielle Unterstützung nicht, aber auch mangelnde Informationen und als zu bürokratisch wahrgenommene Verfahren könnten eine Rolle spielen.

Der Bund hatte als Reaktion auf die zeitweise drastisch gestiegenen Energiekosten im vergangenen Jahr zunächst allen einkommenssteuerpflichtigen Bürgern und später auch Rentnern eine Energiepreispauschale von 300 Euro gezahlt. Im Nachgang wurde eine Unterstützung für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen, die bis zum 30. September 2023 über eine eigens eingerichtete Plattform unter www.einmalzahlung200.de beantragt werden kann.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Strom sparen

Ähnliche Energienachrichten