Energiepreispauschale für Verbraucher nicht vor 1. Juni

Energiepreispauschale für Verbraucher nicht vor 1. Juni

26.04.2022 | Energienachrichten

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale für steuerpflichtig Beschäftigte in Höhe von 300 Euro wird voraussichtlich nicht vor dem 1. Juni 2022 kommen. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten unter Berufung auf Regierungskreise hervor.

Entlastungen verzögern sich

Um die seit Monaten explodierenden Gas-, Öl-, Sprit- und Strompreise abzufedern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher angekündigt: Neben Heizkostenzuschüssen für Geringverdiener, steuerlichen Tankrabatten und dem Angebot eines 9-Euro-Monatstickets für öffentliche Verkehrsmittel soll eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an jeden steuerpflichtig beschäftigten Bundesbürger ausgezahlt werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nun klargestellt, dass die versprochenen Entlastungen offenbar nicht vor Juni greifen, da zunächst entsprechende Gesetze Bundestag und -rat durchlaufen müssen. Deshalb könne das Entlastungspaket erst im Mai verabschiedet werden und damit frühestens im Juni zur Verfügung stehen.

Nicht jeder erhält die Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale ziehlt konkret auf steuerzahlende Beschäftigte ab: "Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt", heißt es im Wortlaut des Beschlusses. Für Selbstständige soll eine entsprechend reduzierte Einkommensteuer-Vorauszahlung gelten.

Ausgenommen von der Energiepreispauschale sind laut den bisherigen Beschlüssen jedoch Rentner, Minijobber und Studierende. Unklar ist zum jetzgen Zeitpunkt noch, ob Bezieher von Arbeitslosengeld I Anspruch auf die Einmalzahlung haben werden.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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