Energiepauschale: Fragen und Antworten - StromAuskunft

Energiepauschale: Fragen und Antworten

30.08.2022 | Energienachrichten

Zur Entlastung der Haushalte in Deutschland zahlt der Staat im September eine Pro-Kopf-Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Wer hat Anspruch darauf und wie bekommt man sie?

Die Energiepauschale bildet neben dem Tankrabatt und dem Neun-Euro-Ticket eine der zentralen Säulen im aktuellen Entlastungspaket der Bundesregierung und soll die enorm gestiegenen Sprit-, Gas- und Strompreise teilweise ausgleichen. Erhalten werden die Einmalzahlung allerdings nicht alle Bürger, sondern nur Erwerbstätige.

Wer erhält die Energiepauschale?

Die Zahlung ist in erster Linie für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte vorgesehen. Das heißt: Alle Arbeitnehmer mit den Lohnsteuerklassen 1 bis 5 haben Anspruch auf die Pauschale. Aber auch Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte profitieren - und zwar in Form eines Steuernachlasses.

Mini-Jobber und jobbende Studenten haben ebenfalls Anspruch auf das Energiegeld, benötigen jedoch eine schriftliche Erklärung ihres Arbeitgebers, um mehrfache Auszahlungen in diversen Jobverhältnissen zu verhindern. Rentner haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale - es sei denn, sie üben einen Mini-Job oder ein Gewerbe aus.

Wann wird die Pauschale ausgezahlt?

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bekommen das Geld mit ihrem September-Gehalt automatisch ausgezahlt. Ähnliches gilt für den Steuernachlass bei Selbstständigen: Das Finanzamt kürzt die Steuervorauszahlung im September um 300 Euro. Alle anderen Bürger, die einer Beschäftigung nachgehen, können sich das Geld über die Einkommenssteuererklärung 2022 holen. Sie profitieren also erst im kommenden Jahr von der Pauschale.

Was bleibt netto übrig?

Die Energiepauschale wird versteuert. Von den 300 Euro brutto bleiben im bundesweiten Einkommensdurchschnitt laut Kalkulation des Finanzministeriums 193 Euro netto übrig. Spitzenverdiener kassieren etwa 180 Euro, Geringverdiener deutlich über 200 Euro und Arbeitnehmer, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (beispielsweise Mini-Jobber), die vollen 300 Euro.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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