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Klimapaket der Bundesregierung: Inhalte

23.09.2019 | Energienachrichten

Nach einem nächtlichen Verhandlungsmarathon haben sich die Spitzen der Regierungskoalition am Freitag auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen soll. Zentrales Element ist die schrittweise Einführung einer CO2-Bepreisung klimaschädlicher Energieträger, die von finanziellen Entlastungen und Anreizen flankiert wird.

Die Kerninhalte des Klimapakets im Überblick:

CO2-Preis: Die CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll 2021 mit einem Festpreis von zehn Euro pro Tonne Kohlendioxid starten. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen und anschließend über Angebot und Nachfrage bestimmt werden. 2026, im ersten Jahr des Zertifikatehandels, soll eine preisliche Untergrenze von 35 Euro pro Tonne und eine Obergrenze von 60 Euro gelten. Mit den Verschmutzungsrechten handeln Unternehmen, die fossile Brennstoffe liefern. Der CO2-Preis wird künftig einer von mehreren Kostenfaktoren beim Tanken und Heizen sein und fossile Brennstoffe zwangsläufig verteuern.

Verkehr: Als Ausgleich für die finanzielle Belastung von Verbrauchern durch den CO2-Preis soll unter anderem die Pendlerpauschale angehoben werden. Pro Entfernungskilometer können dann 35 statt bisher 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden. Durch Absenken der Mehrwertsteuer im Fernverkehr wird Bahnfahren günstiger, Flüge werden hingegen durch eine steigende Luftverkehrsteuer verteuert. Um die schwache Nachfrage nach Elektroautos zu erhöhen, soll die von Bund und der Automobilindustrie getragene Kaufprämie erhöht werden. Auch die Kfz-Steuer soll sich künftig stärker nach den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs richten.

Wärme: Der Austausch alter Ölheizungen gegen effiziente Modelle soll mit einer Abwrackprämie von bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung den Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 verbieten und energiesparende Gebäudesanierungen steuerlich fördern.

Strom: Um die Belastung der Verbraucher durch die CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor zu kompensieren, soll die im Strompreis enthaltene EEG-Umlage ab 2021 gesenkt werden. Zudem will die Bundesregierung den zuletzt ins Stocken geratenen Ausbau erneuerbarer Energien wieder beschleunigen. Dazu soll unter anderem der geltende Förderdeckel bei der Photovoltaik aufgehoben werden.


© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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