Bundesregierung verschiebt Klimageld um Jahre

Bundesregierung verschiebt Klimageld um Jahre

16.01.2024 | Energienachrichten

Als Ausgleich für die hohen Energiepreise in Deutschland wollte die Bundesregierung ein Pro-Kopf-Klimageld für Haushalte einführen. Finanzminister Christian Lindner hat nun klargestellt, erst nach der Bundestagswahl 2025 über die Auszahlung entscheiden zu wollen.

Klimageld-Entscheidung erst in nächster Legislaturperiode

Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung teilte Lindner mit, ab 2025 könne man technisch die Auszahlung des Klimageldes vornehmen. "Damit liegen wir im Plan. Ob wir die Förderlandschaft in diese Richtung politisch umbauen, das wird nach der nächsten Wahl zu entscheiden sein", so der Bundesfinanzminister.

Hintergrund des geplanten Klimageldes ist der seit 2021 geltende CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Benzin. Er verteuert die Nutzung klimaschädlicher Energieträger. Der Preis pro Tonne CO2 ist zum Jahreswechsel von 30 auf 45 Euro angestiegen und soll 2025 bei 55 Euro liegen.

"Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben"

Die Idee des Klimageldes sei es, den Menschen die Einnahmen aus dem CO2-Preis pro Kopf zurückzuüberweisen, so Lindner im Interview. "Gegenwärtig werden die Einnahmen aber genutzt für die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierung, grüner Stahlproduktion, Ladesäulen für E-Autos und so weiter. Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige Hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben."

"Gebrochenes Versprechen"

Verbraucherschützer, Umweltverbände und Teile der politischen Opposition bewerten den Aufschub des Klimageldes hingegen als "gebrochenes Versprechen". "Das Klimageld war als sozialer Ausgleich für Mehrbelastungen und als Anreiz für klimaschonendes Verhalten im Koalitionsvertrag vereinbart worden", so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Ein solcher Ausgleich über das Klimageld darf nicht auf die lange Bank geschoben werden."

Verbraucherschützer fordern 139 Euro pro Kopf

Nach vzbv-Berechnungen müssten die Bürger aktuell eine Pro-Kopf-Einmalzahlung in Höhe von 139 Euro erhalten. Damit würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Jahre 2021 bis 2023 - insgesamt 11,4 Milliarden Euro - vollständig an die Haushalte auszahlen.

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), teilt mit: "Die aus Klimaschutzgründen notwendige Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro sollte von einem finanziellen Ausgleich begleitet werden, um Preissteigerungen besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen abzumildern und somit für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Die Idee einer Rückerstattung ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten, und sie ist richtig. Die Bundesregierung sollte nicht den Eindruck erwecken, sie ginge bei Belastungen entschlossener vor als bei Entlastungen. Von der Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis geht auch eine wichtige Signalwirkung aus: Fossile Energien sind teuer und werden teurer, während sich Klimaschutz lohnt."

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

CO2-Emissionen

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