Bundestag beschließt Heizungsgesetz - Fragen und Antworten

Bundestag beschließt Heizungsgesetz - Fragen und Antworten

11.09.2023 | Energienachrichten

Nach monatelangen Debatten, Anpassungen und einem juristisch erzwungenen Aufschub vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am vergangenen Freitag das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Welche Regeln gelten künftig für Eigentümer und Mieter?

Worum geht es beim Heizungsgesetz?

Im Kern bestimmt das Gesetz, dass Heizungen in Deutschland künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Regelung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft, gilt zunächst jedoch nur für Neubauten. Verschärfte Vorgaben für den Bestand werden erst in den kommenden Jahren greifen. Das GEG soll schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen.

Welche Heizungen dürfen künftig noch eingebaut werden?

Grundsätzlich gilt: Neben Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen, Pellet- und Holzheizungen sowie dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Hybridheizungen möglich, also einer Kombination aus erneuerbaren Energien mit Gas oder Öl.

Aber auch klassische Gasheizungen dürfen noch neu installiert werden - sofern sie für die spätere Nutzung von grünem Wasserstoff geeignet sind. Steht örtlich kein Wasserstoff zum Heizen zur Verfügung, muss die fossile Heizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biogas betrieben werden, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent. Auch moderne Ölheizungen, die eine 65-prozentige Beimischung erneuerbarer Brennstoffe bewerkstelligen können, dürfen im Gebäudebestand weiter installiert werden.

Ab dem Jahr 2045 sollen Gebäude in Deutschland nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Was passiert mit bestehenden Öl- und Gasheizungen?

Bestandsheizungen auf fossiler Basis dürfen erst einmal weiterlaufen und bei Bedarf auch repariert werden. Es gibt keine unmittelbare Austauschpflicht.

Wie es weitergeht, hängt von den kommunalen Wärmeplanungen ab. Städte mit über 100.000 Einwohnern haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028. Erst wenn konkrete Pläne auf kommunaler Ebene vorliegen, soll die Vorgabe zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude in Kraft treten.

Ist eine Gas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, während der auch Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden dürfen, die nicht die 65-Prozent-Quote erfüllen.

Was bedeutet das Gesetz für Mieter?

Bisher dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen. Die Kosten für den Heizungstausch sollen künftig in Höhe von zehn Prozent umgelegt werden können - jedoch nur, wenn eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und diese von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.

Die Monatsmiete soll sich durch den Heizungstausch nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen allerdings weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, kann die Mieterhöhung größer ausfallen.

Welche Förderung gilt beim Heizungstausch?

Jeder Heizungstausch im Sinne der Vorgaben wird mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro übernimmt der Staat weitere 30 Prozent der Kosten. Wird die Heizung bereits bis 2028 modernisiert, werden nochmals 20 Prozent übernommen. Allerdings gilt eine Maximalförderung von 70 Prozent der Gesamtkosten.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Bundestag2

Ähnliche Energienachrichten