Sinkende Netzentgelte für Stromkunden: Bundesgerichtshof bestäti ...

Sinkende Netzentgelte für Stromkunden: Bundesgerichtshof bestätigt Kürzungen

10.07.2019 | Energienachrichten

Stromkunden in Deutschland können künftig mit Entlastungen bei den Netzentgelten rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am gestrigen Dienstag verkündeten Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die staatlichen Garantierenditen für Netzbetreiber von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu senken. Zahlreiche betroffene Unternehmen hatten gegen die Pläne der Behörde geklagt.

Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und Unternehmen über den Strompreis entrichten. Mit einem Anteil von mehr als einem Viertel sind die Netzentgelte der inzwischen größte Posten auf der Stromrechnung von Privathaushalten.

Als zuständige Regulierungsbehörde legt die Bundesnetzagentur Garantierenditen für Investitionen in die Energienetze fest. Angesichts niedriger Marktzinsen wurde bereits 2017 eine Senkung der Renditen beschlossen, die vom BGH nun endgültig genehmigt wurde.

Der Hamburger Ökostromanbieter LichtBlick, als einziger netzunabhängiger Versorger an dem Verfahren beteiligt, begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. "Das Urteil ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby. Das ist ein erster Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und Stadtwerke", sagt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.

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© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz


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