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Erste Energieausweise von Nichtwohngebäuden werden 2019 ungültig

25.06.2019 | Energienachrichten

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell darauf hin, dass die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden noch in diesem Jahr ihre Gültigkeit verlieren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente wurden erstmals im Juli 2009 ausgestellt und laufen nach zehn Jahren ab.

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Gleiches gilt für den Fall, dass im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Neue Energieausweise werden durch qualifizierte Energieberater ausgestellt.

Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena ausdrücklich zum Bedarfsausweis. Nur dieser sei wirklich aussagekräftig und mache unterschiedliche Gebäude vergleichbar. Während beim Bedarfsausweis ein Energieberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse der Gebäudedaten unabhängig vom Nutzerverhalten ermittelt, basiert der sogenannte Verbrauchsausweis lediglich auf den Verbrauchswerten vergangener Jahre.


© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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