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Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht weist LichtBlick-Klage zurück

23.10.2017 | Energienachrichten

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende letzter Woche beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Hamburger Ökostrom-Pionier hatte in Karlsruhe auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte geklagt.

Die Entgelte der rund 1.500 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland werden von der Bundesnetzagentur bzw. den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Strom- und Gasanbieter wie LichtBlick können als Netznutzer bei Zweifeln an der festgelegten Gebührenhöhe eine gerichtliche Prüfung verlangen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die diesbezüglichen Hürden jedoch deutlich erhöht. Dagegen hatte LichtBlick Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schlechte Nachricht für Deutschlands Stromkunden und die Energiewende. Die Finanzierung der Strom- und Gasleitungen bleibt auch in Zukunft eine Blackbox. Eine wirksame rechtliche Kontrolle der Netzkosten ist nicht möglich. Leider lässt das Gericht keine Bereitschaft erkennen, sich mit der unbefriedigenden Regulierungspraxis in Deutschland auseinanderzusetzen."

Die Netzentgelte werden von Haushalten und Unternehmen über den Strompreis bezahlt. Die Gebühr ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und macht für Privatverbraucher inzwischen ein Viertel der Stromkosten aus. Damit sind die Netzentgelte der größte Einzelposten auf der Stromrechnung. Pro Jahr, so LichtBlick, würden schätzungsweise 18 bis 22 Milliarden Euro in die Kassen der Netzbetreiber fließen. Die genauen Kosten seien aufgrund der intransparenten Regulierungspraxis nicht bekannt.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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