Stromnetzentgelte werden schrittweise vereinheitlicht

Stromnetzentgelte werden schrittweise vereinheitlicht

30.06.2017 | Energienachrichten

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich in dieser Woche darauf verständigt, die Stromnetzentgelte der vier Übertragungsnetze in Deutschland schrittweise zu vereinheitlichen. Damit sollen hohe Mehrkosten, insbesondere in den neuen Bundesländern, verringert werden. Gleichzeitig sollen Zuschüsse an Wind- und Solaranlagen, sogenannte vermiedene Netzentgelte, reduziert werden.

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz soll 2018 in Kraft treten. Die Angleichung der Gebühren soll in mehreren Schritten ab 2019 erfolgen, so dass ab dem Jahr 2023 ein einheitliches Kostenniveau in ganz Deutschland vorherrscht.

Im Bereich der vermiedenen Netzentgelte setzt der Gesetzentwurf auf eine differenzierte Regelung. Steuerbare dezentrale Erzeugungsanlagen sollen grundsätzlich weiter Zahlungen für vermiedene Netzentgelte erhalten, bei Neuanlagen läuft die Regelung allerdings 2022 aus. Zudem wird die Höhe der Zahlungen auf dem Niveau von 2016 eingefroren.

Das beschlossene Regelungspaket sieht zudem vor, dass die Kosten für die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Netzentgelten in eine gesonderte Umlage überführt werden: die Offshore-Haftungsumlage. Diese Umlage sieht Entlastungsregelungen für energieintensive Industrieunternehmen vor.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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