Staat koppelt Steuervorteile für Unternehmen an Energieeffizienz

Staat koppelt Steuervorteile für Unternehmen an Energieeffizienz

02.08.2013 | Energienachrichten

Um weiterhin von energiesteuerlichen Vorteilen profitieren zu können, müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes künftig Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen. Zu Gunsten ihrer Wettbewerbsfähigkeit konnten Industriebetriebe in Deutschland bislang von energie- und stromsteuerlichen Vergünstigungen profitieren. Seit Anfang 2013 koppelt der Gesetzgeber die Fortführung des sogenannten Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe allerdings an die Einführung eines systematischen Energiemanagements. Eine endgültige gesetzliche Ausgestaltung der Neuregelung wird in Kürze erwartet.

Wollen die Unternehmen weiterhin vom Spitzenausgleich profitieren, müssen sie für die Jahre 2013 und 2014 nachweisen, dass sie mit der Einführung eines entsprechenden Energieeffizienzsystems begonnen haben und dieses bis 2015 abschließen werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind von den neuen Bestimmungen rund 21.000 Unternehmen betroffen - 85 Prozent davon sind kleine und mittlere Betriebe.

Laut aktuellem Verordnungsentwurf können kleine und mittelständische Unternehmen vereinfachte Verfahren zur Energieeffizienz starten bzw. sogenannte Energieaudits durchführen. Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr müssen hingegen umfassendere Energiemanagementsysteme einführen. Sollte die Durchführungsverordnung, die kurz vor der Verabschiedung steht, in ihrer jetzigen Form in Kraft treten, würden allerdings auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich zu mindestens 25 Prozent in öffentlichem Besitz befinden, wie große Unternehmen behandelt werden. Demzufolge müssten auch diese Betriebe ein aufwendiges Energiemanagementsystem umsetzen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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