Steigende Mehrwertsteuer auf Gas - die Folgen für Verbraucher

Steigende Mehrwertsteuer auf Gas - die Folgen für Verbraucher

21.09.2023 | Energienachrichten

Auf Erdgas und Fernwärme werden seit Oktober 2022 sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Weil sich das Gaspreisniveau im Vergleich zum Krisenhoch aktuell wieder entspannt hat, plant die Bundesregierung die Steuersenkung früher als ursprünglich geplant aufzuheben - mit weitreichenden finanziellen Folgen für Verbraucher.

Bundesregierung will Mehrwertsteuersenkung auf Gas früher kassieren

Neben der Einführung der Energiepreisbremsen und verschiedenen Einmalzahlungen war der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Gas eines der wirksamsten Mittel der Bundesregierung, um Verbraucher im Hinblick auf die im Jahresverlauf 2022 drastisch gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Nach ursprünglicher Planung sollte die Steuersenkung, analog zur Gaspreisbremse, bis Ende März 2024 gelten - demnach bis zum Ende der anstehenden Heizperiode.

Nun plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits zum Jahreswechsel wieder anzuheben, also in der Hochphase der Heizsaison. Begründung: Die Preisspitzen der Energiekrise hätten sich gelegt, so dass sich die Kostenlast für Verbraucher früher als gedacht auf einen zumutbaren Stand eingependelt habe.

Heizkostenplus von mehreren Hundert Euro

Für Millionen Haushalte in Deutschland hätte das vorgezogene Aus der Steuersenkung deutlich spürbare Folgen: Bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 12 ct/kWh liegt die derzeitige Kostenlast einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei rund 2.400 Euro. Mit dem höheren Mehrwertsteuersatz würde der Gaspreis um etwa 1,3 Cent pro Kilowattstunde bzw. rund 275 Euro jährlich steigen.

Kleinere Haushalte mit einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden müssten mit einem Kostenplus von rund 170 Euro rechnen. Single-Haushalte, die 5.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, würden gut 70 Euro draufzahlen.

Preisbremse vs. Steueranhebung

Deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung übt unter anderem die Energiewirtschaft selbst. Der Branchenverband BDEW warnt vor möglicherweise absurden Folgen und teilt mit: "Der beste Weg ist, die temporären Mehrwertsteuersenkungen auf Gas und Wärme gemeinsam mit den Energiepreisbremsen synchron erst zum 31. März 2024 auslaufen zu lassen."

Sollten die Steuersenkungen zum Jahreswechsel auslaufen, die Preisbremsen hingegen bis März 2024 weiterlaufen, dann könne für zahlreiche Haushalte, deren Tarife momentan leicht unter der Preisgrenze liegen, mit dem höheren Steuersatz wieder ebendiese Bremse greifen. Neben dem enormen Aufwand für die Energieversorger sei dies auch für Kunden kaum nachvollziehbar, so der BDEW.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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