Private Ladestation fürs E-Auto - Staat zahlt 900 Euro Förderzuschuss

Private Ladestation fürs E-Auto - Staat zahlt 900 Euro Förderzuschuss

26.11.2020 | Energienachrichten

Das Bundesverkehrsministerium hat ein Förderprogramm für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgelegt. Seit Wochenbeginn können entsprechende Anträge bei der bundeseigenen KfW-Bank gestellt werden. Der Zuschuss beläuft sich auf 900 Euro pro Ladepunkt.

Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur

Mit dem neuen Förderprogramm "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)" will die Bundesregierung Verbraucher ermuntern, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Lade­infrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

Der Investitions­zuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt, wobei eine Lade­station auch über mehrere Ladepunkte verfügen kann. Die förderfähigen Kosten betreffen die Ladeeinrichtung selbst, den Einbau, notwendige Elektroinstallationsarbeiten, den Netzanschluss sowie das Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Liegen die Gesamtkosten für das Vorhaben unter 900 Euro, wird der Zuschuss reduziert.

Die Preisspanne für Ladestationen ist breit, der Einbau wird durch die Förderung jedoch in jedem Fall erheblich günstiger. Theoretisch ist es sogar möglich, die Kosten durch den KfW-Zuschuss komplett auszugleichen.

Bedingungen für die Förderung

  • Der Förderantrag kann für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude gestellt werden.
  • Die Ladeeinrichtung muss auf einem Privatgrundstück installiert sein und von einem begrenzten Personenkreis genutzt werden, beispielsweise von einer Familie oder den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses.
  • Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein, so dass die Leistung extern beeinflusst werden kann. Außerdem muss die Ladeleistung 11 kW betragen.
  • Der genutzte Ladestrom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dies kann entweder durch eine eigene Photovoltaikanlage (mit Stromspeicher) gewährleistet werden, oder durch einen Ökostromtarif.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen (auch Mieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger.

 

Ergänzung der Kaufprämie

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), kommentiert: "Staatliche Kaufprämien haben in den letzten Monaten bereits zu steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge geführt (...) Ein weiteres wichtiges Kaufkriterium ist der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten. Diese werden bei Elektrofahrzeugen in erster Linie zuhause oder am Arbeitsplatz benötigt, denn hier finden mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge statt. Die Förderung privater Ladestationen stellt also eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien dar."

-> Weitere Informationen zur Förderung von Elektroautos in Deutschland.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Elektromobiliät Ladebox

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