Mahnkosten für säumige Stromkunden - Verbraucherzentrale klärt auf

Mahnkosten für säumige Stromkunden - Verbraucherzentrale klärt auf

08.06.2020 | Energienachrichten

Mahnkosten für säumige Stromkunden, die ihre Rechnung beim Energieversorger nicht fristgerecht begleichen, müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Laut Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr dürfen nur wenige Euro für Material und Porto eingefordert werden - darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aktuell hin.

Verbraucherschützer mahnen Stromanbieter ab

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im zurückliegenden April die Mahnkostenpauschalen von Stromanbietern überprüft und mehrere Fälle unzulässig hoher Beträge ermittelt. Sechs Versorger, die Mahnungen mit fünf bis sechs Euro pro Schreiben in Rechnung stellten, wurden von der Verbraucherzentrale abgemahnt und gaben eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.

Bundesgerichtshof deckelt Mahnpauschale

"Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mahnpauschale in Stromversorgungsverträgen nur so hoch sein darf, wie die daraus entstehenden Kosten", heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale. Konkret bedeutet dies: Mehr als die Porto- und Materialkosten dürfen Stromanbieter säumigen Kunden für ein Mahnschreiben nicht in Rechnung stellen.

Mahnkosten: Ein bis zwei Euro sind angemessen

Kommen Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, werden für eine Nachforderung üblicherweise Mahnkosten berechnet. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes dürfen sich diese jedoch ausschließlich auf Porto und Material beziehen, etwaige Personalkosten oder weitere Posten sind durch den Stromanbieter selbst zu tragen. Zulässig ist demnach ein Betrag zwischen einem und zwei Euro.

Wiederholte Mahnung kann zur Stromsperre führen

Auch wenn die mit einer Mahnung verbundenen Kosten kaum ins Gewicht fallen, sollten Stromkunden ihren Zahlungsverpflichtungen unbedingt nachkommen. Denn Stromanbieter haben das Recht, nach zweimaliger Aufforderung und mit einer vierwöchigen Frist eine Versorgungssperre vorzunehmen. Dies ist bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro möglich. Anschließend wird es für Haushalte teuer: Für die Sperrung eines Anschlusses sowie für die Wiederherstellung der Versorgung berechnen die Netzbetreiber im Schnitt jeweils rund 50 Euro. Betroffene müssen also mit Gesamtkosten von etwa 100 Euro rechnen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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