Zahlreiche Energieversorger setzen die im März in Kraft getretenen Preisbremsen für Strom und Gas noch immer nicht korrekt um. Das meldet das Magazin Finanztip mit Verweis auf Erfahrungsberichte von Verbrauchern sowie Versorgern.
Kunden, die laut Tarif mehr als 40 ct/kWh für Strom bzw. über 12 ct/kWh für Gas bezahlen, müssen laut den seit März geltenden Energiepreisbremsen einen entsprechenden Rabatt erhalten. “Bei einigen Versorgern bekommt ein Teil der Kunden aber noch gar keine oder eine viel zu geringe Entlastung”, erklärt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip. "In der Summe geht es oft um mehrere hundert Euro, die den Verbrauchern vorenthalten werden."
Dem Magazin liegen Dutzende Beschwerden von Verbrauchern vor, gleichzeitig räumen auch Energieversorger gegenüber Finanztip Probleme ein. Beispielsweise der Anbieter NEW Energie: Mit Verweis auf technische Hürden hat das Unternehmen beschlossen, die Preisbremsen erst in der jährlichen Schlussabrechnung zu berücksichtigen. Allerdings seien die Abschläge bei einem "Großteil" der Kunden pauschal gesenkt worden, teilweise durch die Betroffenen selbst.
Auch die Stadtwerke München bestätigen Probleme bei der Umsetzung der Preisbremsen. So wurden zwischen März und Juli die Abschlagszahlungen bei Hunderttausenden Kunden komplett ausgesetzt, weil der gesetzliche Rabatt noch nicht kalkuliert werden konnte. Nun kommen auf die betroffenen Haushalte hohe Nachzahlungen für die verpassten Monate zu.
“Wer Fehler in der Preisbremsen-Berechnung vermutet, noch gar keinen Rabatt erhält oder kein Infoschreiben bekommen hat, sollte sein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG nutzen”, rät Experte Weigl. Wenn der Anbieter innerhalb von vier Wochen keine Abhilfe leistet oder nicht reagiert, kann kostenlos ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnet werden.
Zudem, so Weigl, könnten Verbraucher als schnelle Lösung ihren monatlichen Abschlag auch selbst senken. Das funktioniere in der Regel über die Website des Anbieters. "Dann müssen Verbraucher aber genau in der Jahresabrechnung prüfen, ob die Preisbremse in voller Höhe berücksichtigt wurde."
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de