Energieausweis für Wohngebäude: Gültigkeit vor dem ...

Energieausweis für Wohngebäude: Gültigkeit vor dem Jahreswechsel prüfen

22.11.2018 | Energienachrichten

Energieausweise für Wohngebäude wurden vor zehn Jahren zur Pflicht. 2019 verlieren viele der Dokumente ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis daher erneuern lassen. Darauf weist aktuell der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ hin.

Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün nach rot den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung an. Damit können potenzielle Mieter oder Käufer die Energieeffizienz verschiedener Gebäude vergleichen. Ein gültiger Ausweis muss bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Auch in Anzeigen müssen die energetischen Kennwerte aus dem Dokument ersichtlich sein.

Energieausweise stellen dazu berechtigte Personen aus, beispielsweise Fachhandwerker oder Bauingenieure. Eigentümer von Bestandsgebäuden können in der Regel zwischen zwei Varianten wählen: dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird der bisherige Energieverbrauch der Bewohner als Kennwert herangezogen, der Bedarfsausweis dokumentiert den Energiebedarf auf Basis einer Expertenprüfung. Generell gilt: Der Bedarfsausweis kostet mehr, ist aber objektiver und aussagekräftiger.

Die Ausweispflicht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, gilt die Regelung bereits seit 2008 und für Neubauten seit 2002. Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, laufen in diesem und dem kommenden Jahr viele der Dokumente ab.


© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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