FlexStrom: Rechtsstreit mit Handelsblatt hält an

FlexStrom: Rechtsstreit mit Handelsblatt hält an

28.01.2013 | Energienachrichten

Im Zuge eines bereits seit Ende letzten Jahres andauernden Rechtsstreits mit dem Energieanbieter FlexStrom hat das Landgericht Köln erneut eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt erlassen. Demnach ist es der Wirtschaftszeitung nunmehr auch untersagt, eine unzutreffende Darstellung der Wechselquote des Versorgungsunternehmens weiterzuverbreiten.

Bereits im Dezember letzten Jahres hatte das Landgericht Köln eine Reihe mutmaßlicher Falschaussagen in der FlexStrom-Berichterstattung des Handelsblattes verboten. Dabei wurden häufig direkte Konkurrenten des Energieanbieters zitiert und Zweifel daran erhoben, ob das Unternehmen zu kostendeckenden Preisen arbeite. FlexStrom hatte sich gegen die Berichterstattung erfolgreich vor Gericht zur Wehr gesetzt und nun bereits die zweite einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen hat zudem angekündigt, auch künftig gegen medial verbreitete Falschaussagen rechtlich vorgehen zu wollen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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