FlexStrom-Kunden müssen Rückforderungen bis Jahresende s ...

FlexStrom-Kunden müssen Rückforderungen bis Jahresende stellen

14.08.2013 | Energienachrichten

Der für die Abwicklung des insolventen Berliner Energieanbieters FlexStrom zuständige Verwalter Christoph Schulte-Kaubrügger von der Wirtschaftskanzlei White & Case hat betroffene Kunden schriftlich dazu aufgefordert, offene Rückzahlungsforderungen an FlexStrom bzw. die Tochterunternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün bis zum 30. Dezember 2013 zu stellen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Versäumen es Kunden, ihre Forderungen bis Jahresende zu formulieren, könnten die Ansprüche nicht berücksichtigt werden, so der Insolvenzverwalter.

In dem Schreiben werden die Betroffenen zudem darüber informiert, dass die Rückzahlungsansprüche Ende März 2014 geprüft werden. Ob und wie viel Geld die Kunden anschließend zurückerhalten, sei bis zur vollständigen Prüfung sämtlicher Forderungen und Vermögenswerte jedoch noch unklar, erklärt Christoph Schulte-Kaubrügger im Brief an die Verbraucher.

FlexStrom hatte im April dieses Jahres Insolvenz angemeldet. Von der Pleite des Discount-Stromanbieters und seiner Tochterunternehmen sind bundesweit rund 600.000 Kunden betroffen. Sie hatten im Rahmen besonders günstiger Vorkasse-Tarife, auf denen das Geschäftsmodell von FlexStrom gründete, Vorauszahlungen an das Versorgungsunternehmen geleistet, für die sie nun keine Leistungen mehr erhalten. Bei den Rückforderungen ehemaliger FlexStrom-Kunden handelt es sich pro Fall um zum Teil dreistellige Euro-Beträge. Für Ende September ist in Berlin eine Gläubigerversammlung anberaumt.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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