Aufgrund einer Entscheidung des Landgerichtes Köln muss die Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt offenbare Falschaussagen über den Stromanbieter FlexStrom unterlassen. Eine einstweilige Verfügung verbietet der Zeitung die als fehlgeleitet offenbarte Berichterstattung, unter anderem über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Das Handelsblatt hatte in der jüngeren Vergangenheit den Eindruck erweckt, der Stromanbieter arbeite nicht profitabel.
Flexstrom hatte angeprangert, dass sich die betreffende Berichterstattung einzig auf die Aussage eines Konkurrenzunternehmens berufen habe und im Gegenzug steigende Umsatzzahlen der letzten jahre aufgeführt. Daraufhin wurde die Berichterstattung durch das Landgericht Köln gestoppt. "Das ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb um Stromkunden", so FlexStrom-Gründer Mundt. Falschaussagen über alternative Stromanbieter seien eben auch dann verboten, wenn sie von seriösen Medien übernommen und weiterverbreitet würden.
Das Handelsblatt hatte zudem berichtet, dass FlexStrom die Durchleitung von Strom bei diversen regionalen Netzgesellschaften nur noch gegen Vorkasse gestattet sei. Auch in diesem Punkt erließ das Landgericht Köln ein Verbot.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft