Der Stromanbieter FlexStrom bemängelt aktuell unlautere Methoden einiger Netzbetreiber im Kampf um Stromkunden. Konkret wirft FlexStrom den Unternehmen Behinderung des Wettbewerbs, Täuschung der Bundesnetzagentur und unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse vor. Gegen einen nicht genannten Netzbetreiber hat der Energieversorger deshalb ein Missbrauchsverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingeleitet.
Der betreffende Netzbetreiber habe versucht, Kunden von FlexStrom rechtswidrig abzuwerben und damit "einen Missbrauch der Marktstellung" betrieben. Nach Paragraf 30 des Energiewirtschaftsgesetzes ist Netzbetreibern eine solche Diskriminierung verboten - sie müssen ihren Konkurrenten gleichberechtigten Zugang zu allen Stromkunden gewähren.
Gerade in Zeiten steigender Strompreise, so FlexStrom, würden viele Kunden zu günstigen und unabhängigen Anbietern wechseln. Umso wichtiger sei es, dass diese Anbieter problemlos die Belieferung von Stromanschlüssen durch ungehinderten Zugang seitens der Netzbetreiber übernehmen könnten. "Nur der Wettbewerb um den Verbraucher wird dazu führen, dass der stetige Anstieg der Strompreise aufgehalten wird", sagt FlexStrom-Gründer Robert Mundt. In traurigen Einzelfällen würden die Netzbetreiber, die oft auch zugleich als Stromlieferant oder Grundversorger auftreten, diese Entwicklung rechtswidrig aufhalten. "Und dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen", so Mundt.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft