Bundesregierung will Strom- und Gaspreiserhöhungen in 2023 unterbinden

Bundesregierung will Strom- und Gaspreiserhöhungen in 2023 unterbinden

05.12.2022 | Energienachrichten

Zahlreiche Energieversorger haben angekündigt, ihre Strom- und Gaspreise zum Jahreswechsel zu erhöhen - betroffen sind Millionen Haushalte in ganz Deutschland. Doch die Bundesregierung will per Gesetz unterbinden, dass die Versorger ihre Tarife im Fahrwasser der Strom- und Gaspreisbremse in überzogener Weise verteuern.

Gesetz gegen missbräuchliche Preiserhöhungen

Die Strom- und Gaspreise sollen im gesamten Jahr 2023 - so sieht es ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor - prinzipiell nicht erhöht werden dürfen. Ausnahmen gelten nur, wenn Energieversorger nachweisen können, dass die Preiserhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Strom- und Gasanbieter müssten demnach stichhaltig belegen, dass beispielsweise ihre Beschaffungskosten signifikant gestiegen sind.

Die Bundesregierung will mit dieser Regelung missbräuchliche Preiserhöhungen verhindern. Befürchtet wird, dass Energieversorger die ab 2023 geltenden Preisbremsen für Strom und Gas ausnutzen könnten, indem sie ihre Tarife unnötig verteuern und damit die staatlichen Subventionen zur Deckelung der Preise abschöpfen.

Energieversorger müssen Preisanstiege künftig rechtfertigen

Zur Umsetzung der Regelung soll die sogenannte Darlegungs- und Beweislast umgekehrt werden. Das bedeutet konkret: Künftig stehen Energieversorger in der Pflicht, die Notwendigkeit von Preiserhöhungen gegenüber dem Bundeskartellamt zu belegen. Bislang obliegt es dem Kartellamt, einen etwaigen Missbrauch nachzuweisen.

Verbraucherschützer raten zu Widerspruch

Ob bereits die Preiserhöhungen, die mehrere Hundert Strom- und Gasanbieter zum Jahreswechsel angekündigt haben, auf Grundlage des Gesetzentwurfes unrechtmäßig sind, ließ die Bundesregierung zunächst offen.

Der Bund der Energieverbraucher betont hingegen, dass Kunden das Recht hätten, gegen entsprechende Preiserhöhungen vorzugehen. Weil die angekündigten Preisanstiege vielfach nicht im Verhältnis zur tatsächlichen Kostenentwicklung stünden, rate man Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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