Bundestag schränkt Stilllegung von Kraftwerken ein

Bundestag schränkt Stilllegung von Kraftwerken ein

30.11.2012 | Energienachrichten

Am gestrigen Donnerstag hat der deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) zugestimmt. Dabei ging es neben geänderten Entschädigungsregelungen für eine verzögerte Netzanbindung von Offshore-Windparks auch um neue Bestimmungen zur Versorgungssicherheit.

Unter dem Stichwort "Winterreserve" wurden die Möglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen, erweitert. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Recht des Kraftwerksbetreibers, seine Anlage stillzulegen, stark eingeschränkt - bis hin zu einem Stilllegungsverbot für sogenannte systemrelevante Kraftwerke.

Dieser Beschluss wird vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als Interessenvertretung der deutschen Stadtwerke zwiespältig aufgenommen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wir brauchen Versorgungssicherheit. Sie ist Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns, weshalb wir möglichen Gefährdungen entschieden gegensteuern müssen." Allerdings stelle der aktuelle Beschluss einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen dar, der den Wettbewerb am Energiemarkt eher einschränke als ihn zu stärken. Hans-Joachim Reck: "Wir brauchen wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt."

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Stromanbieter, Kraftwerk

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