Die Bundesetzagentur warnt aktuell vor unzulässigen und potenziell gefährlichen Wechselrichtern für sogenannte Balkonsolaranlagen. Die Behörde hat verschiedene im Handel erhältliche Modelle geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.
"Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind", warnt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bereits im vergangenen Jahr waren der Behörde Solarwechselrichter aufgefallen, die weder ein CE-Kennzeichen trugen, noch eine deutsche Bedienungsanleitung oder Händleradresse enthielten. Die Netzagentur stellt klar: Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben bzw. zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen sollen sicherstellten, dass Verbraucher entsprechende Produkte bedenkenlos nutzen können.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durchgeführt. Aktuell wurden gegen verschiedene Hersteller von Solarwechselrichtern Verfahren eingeleitet, bei deren Produkten messtechnische Mängel festgestellt wurden. So überschreiten einige Wechselrichter im Betrieb beispielsweise gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Bereffenden Herstellern drohen neben Geldbußen im Ernstfall europaweite Vertriebsverbote.
Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, beim Kauf von Solartechnik im stationären sowie Onlinehandel Folgendes zu beachten:
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de