Pelletöfen: Ab 2015 strengere Abgaswerte

Pelletöfen: Ab 2015 strengere Abgaswerte

11.11.2014 | Energienachrichten

Alternative Heizformen gewinnen in Deutschland bereits seit Jahren an Beliebtheit. Immer mehr Haushalte nutzen beispielsweise Öfen, die mit Holzpellets beheizt werden. In Bezug auf Emissionen gelten diese mittlerweile als vergleichbar mit Öl- und Gasfeuerungen und sind ähnlich gut regelbar.

Die Pellets werden automatisch vom Vorratsbehälter in den Brennraum befördert, bis die eingestellte Zimmertemperatur erreicht ist. Die hohe Nutzwärme und der dadurch große Wirkungsgrad moderner Öfen sorgen für eine sehr gute Energiebilanz dieser Heizmethode.

Beim Kauf eines Pelletofens gilt es darauf zu achten, dass das Gerät die Abgaswerte gemäß der Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhält. Letzteres regelt für alle in Deutschland neu in Betrieb genommenen Öfen und Kamine die maximal zulässigen Abgaswerte. Zum Jahreswechsel tritt Stufe zwei der Verordnung in Kraft - dann dürfen Pelletöfen in Haushalten nur noch 0,03 g/m³ Staub und 0,25 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen. Reiner Verbert, Energie-Experte beim TÜV Rheinland, rät deshalb: "Geringe Staubemissionen sind beim Neukauf ein wichtiges Kriterium."

Haushalte, die große Mengen der Holzpresslinge verheizen, benötigen ein Pelletlager. Laut Experte Verbert gilt für solch ein Lager: vom Wohnraum trennen, trocken halten und vor Betreten mindestens 30 Minuten durchlüften, damit eventuell entstandene Gase entweichen können.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft


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