Neue Nachweis-Pflicht für häusliche Feuerstätten

Neue Nachweis-Pflicht für häusliche Feuerstätten

10.01.2013 | Energienachrichten

Ab diesem Jahr müssen Kaminofenbesitzer ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung erfüllt. Problematisch kann diese Auflage für Kaminöfen werden, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgt ist, denn solche alten Öfen halten oftmals nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein. Deshalb droht solchen Modellen bis Ende 2014 das Aus.

Alle Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins müssen in 2013 das Jahr der Typprüfung ihrer Feuerstätte ermitteln. Danach richtet sich, bis wann die neuen Kriterien erfüllt sein müssen. 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984, drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. 2024 müssen schließlich alle Öfen, die ab 1995 in Betrieb gegangen sind, den entsprechenden Nachweis erbringen.

"Wenn ein Kaminofen schon 40 Jahre oder länger in Betrieb ist, sollte ohnehin über einen Austausch nachgedacht werden", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. "Denn die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit große Fortschritte erzielt: Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten - und somit ihr Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich verbessert. Wer also sein altes Heizgerät in den wohl verdienten Ruhestand schickt, hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Er entlastet auch dauerhaft seine Haushaltskasse."

© 2013 StromAuskunft.de

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


Ähnliche Energienachrichten