Zum 1. April 2025 steigt der Strompreis in der Grundversorgung für Hamburger Haushalte um knapp zehn Prozent. Das gibt der Energiekonzern Vattenfall aktuell bekannt.
von Björn Katz
Ein betroffener Musterhaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 2.500 kWh zahle ab April monatlich 9,82 Euro mehr, teilt Vattenfall mit. Aufs Jahr gerechnet summieren sich die höheren Kosten somit auf knapp 118 Euro.
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Vattenfall begründet die Preisanhebung auch und vor allem mit gestiegenen Netzentgelten, auf die der Grundversorger selbst keinen Einfluss habe. Bundesweit seien die Kosten in vielen Netzgebieten zum Jahreswechsel zwar deutlich gefallen, nicht jedoch in Hamburg - hier habe der städtische Netzbetreiber die Gebühr um rund neun Prozent erhöht - nach bereits 20 Prozent im Vorjahr. "Diese Kosten machen einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises aus und werden nicht von Vattenfall festgelegt", so das Unternehmenin einer aktuellen Pressemitteilung.
Vattenfall betont, dass die kommende Strompreiserhöhung zusammen mit weiteren Steuern und Abgaben rechnerisch bei über zwölf Prozent gelegen hätte. Aufgrund der "Weitergabe der aktuellen Kostenvorteile durch eine gute Beschaffungsstrategie an die Kundinnen und Kunden" betrage die Verteuerung des Grundversorgungstarifs jedoch "nur 9,91 Prozent". Damit steigt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde von 41,96 auf 45,52 Cent. Der monatliche Grundpreis erhöht sich von 11,65 auf 14,05 Euro.
Von der Preiserhöhung ausgenommen sind Vattenfalls Sondertarife mit Preisgarantie, die Verbraucher außerhalb der Grundversorgung abschließen können. Inzwischen sei die überwiegende Mehrheit der Hamburger Kunden in solche deutlich günstigeren Sondertarife gewechselt, teilt das Unternehmen mit.
Dies entspricht auch der aktuellen Empfehlung von Verbraucherschützern: Haushalte, die Strom und Gas im Rahmen der teuren Grundversorgung beziehen, zahlen noch immer die Krisenpreise der vergangenen Jahre. Durch den Wechsel in einen günstigen Tarif außerhalb der Grundversorgung lassen sich Hunderte Euro pro Jahr sparen.
Ebenfalls wichtig: Kunden, die von ihrem Versorger über eine Strompreiserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus sind Grundversorgungstarife ohnehin binnen 14 Tagen kündbar.