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Unlautere Abschlagserhöhung: Marktwächter Energie mahnt Stromanbieter BEV ab

24.10.2017 | Energienachrichten

Stromkunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH wurden unlängst aufgefordert, höhere Abschläge zu zahlen, da aktualisierte Messwerte vorlägen. Tatsächlich war statt einer konkreten Messung lediglich eine Prognose des Messstellenbetreibers vorgenommen worden. Gegen diese irreführende Darstellung hat der Marktwächter Energie für Niedersachsen geklagt und beim Landgericht München eine Unterlassungsverpflichtung erzielt.

Kunden dürfe nicht vorgetäuscht werden, die Anpassung der Abschläge beruhe auf tatsächlichen Verbrauchswerten, wenn dies nicht der Fall sei, sagt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Dem Kunden wird damit die Möglichkeit genommen, der Anpassung zu widersprechen bzw. einen geringeren Verbrauch nachzuweisen."

Das Landgericht München folgte der Einschätzung des Marktwächters: Das Schreiben sei geeignet, Verbraucher über die Berechnung der Abschlagszahlung in die Irre zu führen und von einem Anbieterwechsel abzuhalten. Zukünftig darf das Unternehmen die kritischen Formulierungen nicht mehr verwenden. "Kunden, deren monatliche Zahlungen auf diese Art bereits erhöht wurden, sollten gegebenenfalls nachträglich widersprechen und eine Anpassung ihrer Abschläge verlangen", so der Rat der Verbraucherschützerin.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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