LichtBlick: Stromkennzeichnung ist Verbrauchertäuschung

LichtBlick: Stromkennzeichnung ist Verbrauchertäuschung

02.11.2016 | Energienachrichten

Jährlich am 1. November müssen die Energieanbieter aus dem gesamten Bundesgebiet ihren aktuellen Strommix veröffentlichen. Diese Stromkennzeichnungs-Vorschrift regelt, dass der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Ökostrom rein rechnerisch allen Stromkunden in Deutschland zugeteilt wird. Der Gesetzgeber bietet den Versorgern allerdings keine Möglichkeit, geförderten Wind- oder Sonnenstrom direkt an ihre Kunden zu liefern. "Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie muss dringend reformiert werden. Auf Stromprodukten darf nur draufstehen, was auch drin ist", fordert Gero Lücking, Geschäftsführer beim Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick.

Der Ökostrom-Pionier hat aktuell ein Gutachten des Hamburg Instituts veröffentlicht, in dem es heißt: "Die tatsächliche Beschaffungspolitik eines Stromanbieters wird von der Stromkennzeichnung immer weniger abgebildet." Gero Lücking: "Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd. Kein Verbraucher versteht diese Regelung. Energieanbieter, die nichts für die Energiewende tun, profitieren von diesem kostenlosen Greenwashing." Auch reine Ökostromanbieter wie LichtBlick müssen den rechnerischen EEG-Pflichtanteil ausweisen.

Die Verbrauchertäuschung, so das Gutachten, werde mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien weiter zunehmen. Steige die EEG-Stromproduktion bis 2025 wie geplant auf 45 Prozent, werde der virtuelle EEG-Pflichtanteil in Privatkunden-Tarifen knapp 70 Prozent betragen. Denn da Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle EEG-Umlage zahlen, wird Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen.

Die Gutachter schlagen eine Reform der Stromkennzeichnung vor: Im Kern sollen künftig nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft. Da die privaten Stromkunden mit der EEG-Umlage den Ausbau von Wind- und Solarkraft finanzieren, sollen sie auch gesondert auf diesen Energiewende-Beitrag hingewiesen werden. Weil die Umlage jedoch nichts mit der konkreten Stromlieferung zu tun hat, soll der EEG-Strom künftig auch nicht mehr in der Kennzeichnung auftauchen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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