Strompreis: Sinkende Offshore-Umlage bringt Mini-Entlastung

Strompreis: Sinkende Offshore-Umlage bringt Mini-Entlastung

24.10.2016 | Energienachrichten

Immerhin ein Bestandteil des künftigen Strompreises sinkt: Die Höhe der Offshore-Umlage (genauer gesagt: Offshore-Haftungsumlage) für 2017 wurde seitens der Netzbetreiber bekanntgegeben. Demnach gilt im kommenden Jahr ein negativer Wert von -0,028 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeutet eine kleine Gutschrift für Stromkunden, die bei einer durchschnittlichen Mehrpersonen-Haushaltsgröße etwa zwei Euro im Jahr beträgt.

Die Offshore-Umlage ist ein gesetzlich definierter Bestandteil des Strompreises und berechtigt die Netzbetreiber die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen auf die Letztverbraucher umzulegen. Solche Entschädigungszahlungen erhalten die Betreiber von Offshore-Windparks, deren Anlage trotz Betriebsbereitschaft nicht rechtzeitig an das Verteilnetz angeschlossen wurde. Im Vergleich zur EEG-Umlage und den Netzentgelten, die zum Jahreswechsel kräftig erhöht werden, macht die Offshore-Haftungsumlage jedoch nur einen sehr geringen Anteil des Strompreises aus.

Nachdem sowohl die Netzentgelte als auch die Umlagen nun größtenteils festgelegt sind, werden die Stromanbieter ihre Tarifprodukte für 2017 kalkulieren und diese aller Wahrscheinlichkeit nach ab November veröffentlichen. Aufgrund der Erhöhung zentraler Preisbestandteile, ist mit spürbar steigenden Stromkosten zu rechnen. Lediglich die dauerhaft niedrigen Börsenstrompreise könnten sich kostendämpfend auswirken.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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