Heizungsmodernisierung steuerlich absetzbar

Heizungsmodernisierung steuerlich absetzbar

20.09.2012 | Energienachrichten

Die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne "Meine Heizung kann mehr" weist aktuell darauf hin, dass Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich der Mehrwertsteuer. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro geltend gemacht werden, was einer Steuerersparnis von 1.200 Euro entspricht.

Diese Regelung kann sich insbesondere bei Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung bzw. -optimierung wie etwa dem hydraulischen Abgleich bezahlt machen. Durch den hydraulischen Abgleich werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen. Die Kosten dafür belaufen sich in einem Einfamilienhaus auf 600 bis 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten, die in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Dies entspricht einer möglichen Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro. Zudem reduziert der hydraulische Abgleich die Heizkosten um durchschnittlich 110 Euro pro Jahr.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft


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