EEG-Novelle könnte Potenzial von Solarstromspeichern ausbremsen

EEG-Novelle könnte Potenzial von Solarstromspeichern ausbremsen

29.04.2016 | Energienachrichten

Die geplante Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnte den Einsatz von Stromspeichern unnötig einschränken. Diese Befürchtung äußert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): "Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner Photovoltaikanlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen", kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Im Zuge der geplanten EEG-Novelle soll vermieden werden, dass für eine in einen Stromspeicher eingebrachte und später entnommene Kilowattstunde zweimal die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die Neuregelung orientiert sich an der Frage, ob ein Anlagenbetreiber für selbstverbrauchten Strom eine anteilige EEG-Umlage zahlt. Ist dies wie bei gekoppelten Anlagen über zehn Kilowatt installierter Leistung der Fall, so muss der Betreiber für Strom, den er aus dem Netz zwischenspeichert, keine Umlage zahlen. Dies gilt jedoch nicht für Solaranlagen unter zehn Kilowatt Leistung, da diese von der Umlage für den Eigenverbrauch befreit sind.

"Wollen Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen ihren Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft", so Busch. "Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt." Aus Sicht des bne sei es daher unbedingt notwendig, im Gesetz klarzustellen, dass für die Zwischenspeicherung von Strom in einem Speicher keine Umlage anfalle.

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Björn Katz, Redaktion Strom-Speicher.org

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