Bundesrat entscheidet über Steuervorteile bei Sanierungsma&sz ...

Bundesrat entscheidet über Steuervorteile bei Sanierungsmaßnahmen

22.01.2015 | Energienachrichten

Ein Teil der Kosten für das Dämmen von Wänden sowie den Einbau neuer Heizkessel oder Fenster soll künftig von der Steuer absetzbar sein. Dies sieht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Regierung vor, über den der Umweltausschuss des Bundesrates am heutigen Donnerstag diskutiert. Die neue Regelung soll eine vorläufige Laufzeit von fünf Jahren und ein Volumen von fünf Milliarden Euro haben. Bislang ist jedoch umstritten, ob alle Bundesländer den Vorschlag unterstützen werden. Als Instrument der Gegenfinanzierung hat die Bundesregierung den Ländern vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen zu kürzen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) empfiehlt dem Bundesrat dringend, den Steuervorteilen bei Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen und appelliert gleichzeitig an die Bundesregierung, auch die übrigen angekündigten Sofortmaßnahmen für mehr Klimaschutz zügig auf den Weg zu bringen. "Die steuerlichen Abschreibungen sind der erste Schritt in einem Jahr, in dem wichtige Weichen für den Erfolg der Gebäudeeffizienz gestellt werden. Dabei darf es aber nicht bleiben, sonst sind sie lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein", so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die gegenwärtig sinkenden Sanierungsraten würden zudem zeigen, dass bei der Aufklärung der Bevölkerung noch großer Nachholbedarf bestehe, um das zu Unrecht aufgekommene Negativ-Image der energetischen Gebäudesanierung zu revidieren.

Der NAPE der Bundesregierung sieht neben der steuerlichen Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen unter anderem vor, die Energieberatung in Deutschland zu optimieren und ein nationales Effizienzlabel für Heizungsanlagen einzuführen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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