Stromanbieter BSE muss Preiserhöhungen zurücknehmen

Stromanbieter BSE muss Preiserhöhungen zurücknehmen

27.10.2022 | Energienachrichten

Der niedersächsische Strom- und Gasanbieter BSE muss seine im September kurzfristig angekündigten Preiserhöhungen zurücknehmen. Das hat das Landgericht Verden per einstweiliger Verfügung angeordnet.

Einstweilige Verfügung gegen BSE

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte der BSE Strom- und Erdgas GmbH Rechtsbruch vorgeworfen, weil drastische Preiserhöhungen viel zu kurzfristig angekündigt und betroffene Kunden mangelhaft informiert wurden. Nun hat das Landgericht der BSE untersagt, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Außerdem darf das Unternehmen keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden, ohne darin die genauen Kosten aufzuschlüsseln.

BSE hatte Anfang September massive Preiserhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten angekündigt, die bereits Mitte des Monats in Kraft treten sollten. Die entsprechenden Stromtarife wollte das Unternehmen zum Teil um das Doppelte bis Vierfache verteuern.

Verschärfend kam hinzu, dass die Schreiben der BSE keine Informationen darüber enthielten, wie sich der neue Strompreis im Vergleich zum alten zusammensetzen sollte.

Verbraucherschützer pochen auf Fristen und Transparenz

Der vzbv sieht die Gefahr, dass Verbraucher durch die kurzfristige Ankündigung und intransparente Darstellung von Preiserhöhungen überrumpelt und dazu verleitet werden, diese möglicherweise ungeprüft zu akzeptieren.

Tatsache ist: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen Haushaltskunden über geplante Preisänderungen bei Strom- und Gastarifen spätestens einen Monat im Voraus unterrichtet werden. Das bestätigt auch vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe: "Stromversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden über geplante Preiserhöhungen so informieren, dass sie prüfen können, ob die Erhöhung berechtigt ist. Außerdem müssen sie ausreichend Zeit haben, zu einem möglicherweise günstigeren Anbieter zu wechseln, bevor die neuen Preise wirksam werden."

Lesen Sie auch: Strompreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

urteil

Ähnliche Energienachrichten